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Mit dem
ersten Spatenstich am 16. September 1974 wurde der Grundstein
zu dem jetztigem Gerätehaus gelegt. Nach nur siebenmonatiger
Bauzeit konnte die Feuerwehr St. Ingbert in ihr neues Feuerwehrhaus
einziehen. Entstanden waren auf 2.791 m² eine Fahrzeughalle
für 12 Fahrzeuge, 2 Werkstattboxen, im Nebengebäude
Schlauch-waschanlage, Schlauchturm, Stiefelwaschanlage und
Toiletten, sowie im Obergeschoss Funkleitstelle und Büros.
Bereits im Jahr 1983 wurde in einem 2. Bauabschnitt das Feuerwehrgerätehaus
vergrößert. Durch den Anbau kamen im Erdgeschoß
ein Umkleideraum, Wasch- und Sanitärräume, eine
Atemschutzwerkstatt mit angeschlossener Übungsstrecke,
ein Sanitätsraum und mehrere Lagerräume hinzu. Im
Obergeschoß entstanden ein großer, mehrfach teilbarer
Lehrsaal, eine Kleiderkammer, ein Ruheraum, ein Jugendfeuerwehrraum,
Toiletten sowie mehrere Sozial- und Lagerräume. Zusätzlich
wurden im 2. Obergeschoss 2 Wohnungen für Feuerwehrangehörige
errichtet.
Der
25 m hohe Schlauch- und Übungsturm dient zum Trocknen
der Schläuche. Durch begehbare Balkone können Übungen
mit verschiedenen Leitern sowie Abseilübungen durchgeführt
werden.
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In
der Schlauchwaschanlage wird das Schlauchmaterial gereinigt
und überprüft (kleines Foto links).
Schlauchlager
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Die
Alarmierung der Feuerwehr St. Ingbert erfolgt zentral durch
die Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Über die hausinterne
Einsatzzentrale werden die Einsätze koordiniert und evtl.
wichtige Stellen verständigt.
Sie ist mit zwei Funkgeräten im 4m Band und einem Funkgerät
im 2m Band ausgestattet. Telefone und ein Faxgerät sind
natürlich auch vorhanden.
Umkleide
Die
Atemschutzwerkstatt ist für die Wartung, Instandhaltung
und Füllung von insgesamt 93 Überdruck-Pressluftgeräten,
160 Masken und 350 Pressluftflaschen aus dem gesamten Stadtgebiet
zuständig!
Darüber
hinaus ist das Gerätehaus mit einer Atemschutzübungsanlage
ausgestattet. Neben den eigenen Kameraden wird die Übungsstrecke
auch von vielen Orts- und Werksfeuerwehren aus dem näheren
Umkreis genutzt. Jeder Atemschutzgeräteträger muss
hier mindestens zweimal jährlich seine Leistungsfähigkeit
unter Beweis stellen.
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