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Mit dem ersten Spatenstich am 16. September 1974 wurde der Grundstein zu dem jetztigem Gerätehaus gelegt. Nach nur siebenmonatiger Bauzeit konnte die Feuerwehr St. Ingbert in ihr neues Feuerwehrhaus einziehen. Entstanden waren auf 2.791 m² eine Fahrzeughalle für 12 Fahrzeuge, 2 Werkstattboxen, im Nebengebäude Schlauch-waschanlage, Schlauchturm, Stiefelwaschanlage und Toiletten, sowie im Obergeschoss Funkleitstelle und Büros. Bereits im Jahr 1983 wurde in einem 2. Bauabschnitt das Feuerwehrgerätehaus vergrößert. Durch den Anbau kamen im Erdgeschoß ein Umkleideraum, Wasch- und Sanitärräume, eine Atemschutzwerkstatt mit angeschlossener Übungsstrecke, ein Sanitätsraum und mehrere Lagerräume hinzu. Im Obergeschoß entstanden ein großer, mehrfach teilbarer Lehrsaal, eine Kleiderkammer, ein Ruheraum, ein Jugendfeuerwehrraum, Toiletten sowie mehrere Sozial- und Lagerräume. Zusätzlich wurden im 2. Obergeschoss 2 Wohnungen für Feuerwehrangehörige errichtet.

Der 25 m hohe Schlauch- und Übungsturm dient zum Trocknen der Schläuche. Durch begehbare Balkone können Übungen mit verschiedenen Leitern sowie Abseilübungen durchgeführt werden.

In der Schlauchwaschanlage wird das Schlauchmaterial gereinigt und überprüft (kleines Foto links).

Schlauchlager

 

Die Alarmierung der Feuerwehr St. Ingbert erfolgt zentral durch die Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Über die hausinterne Einsatzzentrale werden die Einsätze koordiniert und evtl. wichtige Stellen verständigt.
Sie ist mit zwei Funkgeräten im 4m Band und einem Funkgerät im 2m Band ausgestattet. Telefone und ein Faxgerät sind natürlich auch vorhanden.

Umkleide

 

 



Die Atemschutzwerkstatt ist für die Wartung, Instandhaltung und Füllung von insgesamt 93 Überdruck-Pressluftgeräten, 160 Masken und 350 Pressluftflaschen aus dem gesamten Stadtgebiet zuständig!

 

 

Darüber hinaus ist das Gerätehaus mit einer Atemschutzübungsanlage ausgestattet. Neben den eigenen Kameraden wird die Übungsstrecke auch von vielen Orts- und Werksfeuerwehren aus dem näheren Umkreis genutzt. Jeder Atemschutzgeräteträger muss hier mindestens zweimal jährlich seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.